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Ingo
Brauer
Service-Leiter |
Herzlich Willkommen in unserem Servicecenter.
Bereits in der Vergangenheit wurde speziell unser Betrieb durch
einen DEKRA-Werkstättentest ausgezeichnet. Wir werden auch in Zukunft hart daran
arbeiten, dass das so bleibt und bieten unseren Kunden einen Service, der sich
sehen lassen kann.
Auch das zuverlässigste Fahrzeug sollte regelmäßig zum Service - und bei
NISSAN
ist es sicher am besten
aufgehoben. Wir selbst kümmern uns in Berlin schon seit 1982 exklusiv um Fahrzeuge
von NISSAN und seit 2006 auch von
Hyundai.
Falls Sie unseren Kundendienst noch nicht kennen, wollen wir Ihnen gern einige
Eigenschaften vorstellen:
Das dürfen Sie bei uns erwarten
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Inspektionen zu Festpreisen (!)
nach original Nissan Kundendienst-Checkliste schützen vor unangenehmen
Überraschungen. -
Garantiearbeiten, auch wenn Ihr Nissan nicht bei uns
gekauft wurde oder aus dem Ausland kommt - ohne Wenn und Aber! -
Hauptuntersuchung (KÜS)
und Abgasuntersuchung (AU) täglich im eigenen Hause
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Unsere Annahme:
drei Serviceberater sind für Sie da |
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NISSAN
Mobilitätsgarantie kostenlos nach erfolgter Wartung -
Kulante Ersatzwagenregelung:
Bei Inspektionen sogar kostenlos -
Für unsere
Stammkunden:
Werberabatt
durch Aufkleber auf der Heckscheibe
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Klar festgelegte Arbeitsrichtwerte für Reparaturen -
Umfangreiches
Original NISSAN Zubehör -
12 Monate Garantie auf
NISSAN-Originalteile sowie 12 Monate auf die ausgeführten Arbeiten sind selbstverständlich -
Regelmäßige Schulungen und neueste Diagnosetechniken bürgen für schnelle und effektive Arbeit.
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Spezialisten für Mechanik, Elektrik, Elektronik und Karosseriebau stehen für Sie bereit.
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Klimaanlagen -
Service und Wartung -
Reparatur von
Windschutzscheiben (eingetragener Nissan-Spezialbetrieb) -
Abholung und Bergung
von Unfallfahrzeugen -
Wir sind eingetragener
Webasto-Service-Betrieb für Standheizungen -
Alles unter einem Dach: Kurze Wege und keine Zeitverschwendung -
Drei Plätze zur Kundendienstannahme für den schnellen Ablauf -
Teilen Sie uns doch gleich Ihren Wunschtermin mit
Finanzierung von Wartung und Reparatur
Der Urlaub, Geburtstag oder Weihnachten
stehen vor der Tür - eine wichtige und notwendige Reparatur oder einfach
die fällige Wartung an Ihrem Fahrzeug leider auch...
Die eigene Sicherheit oder Einhaltung von
Garantierichtlinien dürfen natürlich nicht am Geldbeutel scheitern!
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die
Freiheit, Werkstattrechnungen über unsere Hausbank "Bank
Deutsches Kfz-Gewerbe" zu finanzieren. Und damit es für Sie auch
wirklich keine Rolle spielt, bieten wir diese Dienstleistung ab einem
effektiven
Jahreszins von 0,0% an!
Unser Service bei UnfallschädenKomplette und
unbürokratische Abwicklung bei Unfallschäden in unserem Hause Wir kümmern uns für Sie um die
komplette Abwicklung:
Wir organisieren
das Abschleppen Ihres Fahrzeugs vom Unfallort - für Sie kostenlos
Schadensmeldung bei der Versicherung
Erstellung von anerkannten
Kostenvoranschlägen
Erstellung von Gutachten durch einen unabhängigen (!) Sachverständigen
Sofortige Stellung eines Ersatzfahrzeuges / Bei Kaskoschäden auch kostenlos
Reparatur nach der Richtlinie des Herstellers
Verwendung von Originalteilen des Herstellers
Fahrzeug-Reinigung nach erfolgter Reparatur
Typenspezifische Richtbankarbeiten (Celette)
BOSCH - Achsmesscomputer
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Auf Wunsch: Endkontrolle durch sachverständige Gutachter
36 Monate Garantie auf
unsere Arbeiten
12 Monate Garantie auf die verwendeten
Nissan-Originalteile
Keine unschönen Farbabweichungen der neu lackierten Teile
Abrechnung, per Kostenübernahme, direkt mit der Versicherung
Und falls Sie es
selbst bezahlen müssen: Finanzierung über unsere Hausbank
Wir sind unabhängig
und arbeiten zu 100% für Sie - unseren Kunden
Nehmen Sie uns beim Wort und rufen an: 030 / 605
20 51
Bitte empfehlen Sie uns weiter
Ihr Schaden- Team vom Autohaus
Döring [ Kontakt]
Verkehrsunfall... Was jetzt?
Gute Informationen zu diesem Thema lassen sich
leider nicht in zwei Sätzen zusammenfügen. Nehmen Sie sich daher die Zeit und
lesen Sie diese Seite durch - es lohnt sich für Sie.
Die meisten Besucher unserer Homepage werden
diesen Text vermutlich erst lesen, wenn es sie "erwischt" hat. Wir hoffen, dass es dann
noch nicht zu spät ist und wir Sie auf einige Dinge sensibilisieren können:
So isses !
Bei einem Haftpflichtschaden, wo Ihnen jemand einen
Schaden zugefügt hat, haben Sie die freie Wahl der Reparaturwerkstatt
Dieses Recht kann Ihnen keiner streitig machen -
auch wenn es sich in mancher Äußerung von Beteiligten nicht so anhört
Diesen Link sollten Sie nicht verpassen:
Unfall-Zeitung
Aus der gemachten Erfahrung...
...ruft der Unfall-Geschädigte, egal ob
Haftpflicht- oder Kaskoschaden, bei der Versicherung an und möchte seine
Ansprüche geltend machen. Damit auch "ja nichts schief geht", ist man schnell
geneigt, anstandslos zu machen was die Versicherung sagt. Dabei möchte die
Versicherung die eigenen Interessen wahren und berät den Anrufenden oft
entsprechend.
Hinweis: Die gemachten Angaben sind allgemein und spiegeln lediglich die
gemachten Erfahrungen wider.
Berater der Versicherung:
Was kann dahinter stecken:
Die Versicherung möchte Geld
sparen. Aus diesem Grund hat sie sich mit einigen Werkstätten vertraglich
geeinigt, für Sonderkonditionen im Bereich Lohn-, Lackier- und
Ersatzteilpreisen Aufträge an diese Werkstätten zu vermitteln.
Allerdings haben diese Werkstätten in der
Regel nichts mit dem Hersteller des beschädigten Fahrzeuges zu tun und es
ist eine Reparatur nach dessen Richtlinie eher fraglich.
Vertragswerkstätten bekommen genaue Vorgaben, wie eine Reparatur zu
erfolgen hat damit die Garantiebedingungen (3, 6 oder 12 Jahre) und
Sicherheitsansprüche auch eingehalten werden können.
Dafür werden gut ausgebildete
Kfz-Karosserie-Klempner, laufende Schulungen sowie Spezialwerkzeuge und
Richtbanken benötigt.
Jede Werkstatt kalkuliert genau ihre
Preise. Keiner will mit hohen Preisen Kunden "vergraulen". Um für die
Versicherung aber interessant zu sein, müssen diese Werkstätten ihre
Preise zum Teil stark rabattieren. Da läuft man schnell Gefahr, dass
"billige" Reparaturen durchgeführt werden, die nicht von Dauer sind bzw.
Folgeschäden erwarten lassen.
Mit einer Abtretungserklärung können sich
Versicherung und Werkstatt sogar darauf einigen, dass zum Beispiel nur
Teillackierungen durchgeführt, gebrauchte Teile oder Teile von
Fremdherstellern eingebaut werden. Ob das Fahrzeug damit in den
ursprünglichen Zustand versetzt wird, ist fraglich.
Berater der Versicherung:
Was kann dahinter stecken:
Die Versicherung beauftragt
einen "eigenen" Gutachter und ohne neutralen Gutachter laufen Geschädigte
Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die unfallbedingte
Wertminderung, die bei einem späteren Verkauf des Wagens droht, nicht
berücksichtigt.
Der Gutachter der
Versicherung arbeitet für seinen Arbeit- bzw. Auftraggeber - und der
möchte ja Geld sparen...
Berater der Versicherung:
Was kann dahinter stecken:
Die meisten Schäden kann man
nicht in vollem Umfang einschätzen, ohne Bauteile zu entfernen oder das
Fahrzeug auf der Hebebühne anzuheben. Da drängt sich einem doch der
Gedanke auf, dass genau das der Wunsch ist...
Berater der Versicherung:
Was kann dahinter stecken:
Berater der Versicherung:
Was kann dahinter stecken:
Kein Anwalt nötig? Der Berater kann recht haben - weiß man aber im
Vorfeld nicht. Auch wenn die Eintrittspflicht der Versicherung nicht strittig
ist, so weiß man noch nicht, ob sie auch den vollen Umfang der Wertminderung,
des Nutzungsausfalles und der Reparaturrechnung auch bezahlt. Das stellt sich
nämlich erst im Nachhinein heraus - und wenn die Versicherung, unter Angabe
irgendwelcher Gründe, vielleicht "nur ein paar hundert Euro" nicht bezahlt, kann
es für Sie schwierig werden, einen Rechtsanwalt zu finden. Denn nach der
Gebührenordnung lohnt es sich für den Anwalt womöglich kaum noch, sich für Sie
einzusetzen. Bei der vollen Höhe des Schadens lohnt es sich für den Anwalt im
Regelfalle durchaus.
Die Versicherung ist juristisch bestens
ausgerüstet - Sie als Geschädigter im Normalfalle nicht. Es empfiehlt sich also
immer einen Rechtsanwalt mit einzubeziehen. Bei einem Haftpflichtschaden muss
die gegnerische Versicherung, aus Gründen der Chancengleichheit, sogar den
Anwalt bezahlen. In anderen Fällen bemühen Sie einfach Ihre
Rechtsschutzversicherung - dafür haben Sie sie ja.
Die Fakten:
Sie haben immer die freie Werkstattwahl - außer
Sie verzichten darauf.
Bei Haftpflichtschäden dürfen Sie immer einen
eigenen, neutralen Sachverständigen beauftragen. Unsere Empfehlung:
Unfall Schaden Organisation GmbH
Achten Sie bei Ihrer Wahl des Gutachters darauf,
dass er wirklich neutral ist. Gutachter, die von einer Versicherung Aufträge
bekommen und annehmen, sind es fast immer nicht - fragen Sie ihn danach.
Die freie Wahl des Sachverständigen haben Sie
leider nicht bei Kaskoschäden. Da bestimmt die Versicherung den
Gutachter. Verabreden Sie dann den Gutachtertermin in unserem Hause. Wir
besprechen mit dem Gutachter die Reparatur nach Angaben des Herstellers.
Nehmen Sie sich immer einen Rechtsanwalt zur
Wahrung Ihrer Interessen. Im Regelfalle müssen Sie nicht einmal zu ihm fahren.
Es geht auch schriftlich auf dem Post- und Faxwege. Unsere Empfehlung:
Gülpen & Garay (Fachanwälte für Verkehrsrecht)
Das Fazit von AutoBild.de ist treffend: Wer den
Schaden hat... braucht meistens Hilfe. Doch Vorsicht bei
Versicherungs-Notrufnummern. Das großzügige Angebot soll sparen helfen –
auf Seiten der Versicherung. [mehr
bei Auto Bild.de]
Kasko-Versicherung - Das sollten Sie noch wissen
Vorab sei der Hinweis erlaubt: das gerechtfertigte Ziel eines
Unternehmens ist es, Geld zu verdienen - und nach Möglichkeit nicht wieder
auszuzahlen.
Bei den Versicherungen ist es ganz ähnlich. Allerdings wird ja
hierbei die mögliche Auszahlung bzw. Leistung bei Vertragsschluss vereinbart.
Schön, wenn schon zahlen, dann doch bitte nur das Nötigste, oder.
Was bedeutet z.B. "Kasko Select", "Kasko Direkt", "Rundumservice" oder "Schadenservice
PLUS EASY DRIVE" der Versicherungen?
Wenn Sie diese Schlagworte in Ihren Kasko-Bedingungen lesen oder
von Ihrem Versicherungsvertreter hören, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Das bedeutet
nämlich, dass Ihnen ein Versicherer, unter Angabe der
"tollsten Vorteile", ein Extra zur Kaskoversicherung empfiehlt.
Dieses "Extra" bringt auf dem ersten Blick sogar einen
Kostenvorteil auf die zu zahlende Kasko-Prämie.
Aber spätestens wenn Sie einen Koskoschaden tatsächlich erleiden,
kommt oftmals schnell die Ernüchterung.
Die Versicherung nagelt Sie auf die eigenen Bedingungen fest und
schreibt Ihnen vor, wo Sie Ihren Wagen reparieren lassen müssen.
Diese Werkstätten haben in der Regel nichts mit dem Hersteller
des beschädigten Fahrzeuges zu tun bzw. handelt es sich dabei um so genannte
"Freie Werkstätten". Wirkungsvoll soll dabei der Zusatz "zertifiziert", "Fach"-, "Spezial"- oder
"Vertrauens"- Werkstatt sein.
Das hat vor allem ein Ziel: der Versicherer will für sich selbst
Kosten sparen - und den Erfolg der Reparatur hat ja schließlich
die Reparaturwerkstatt zu vertreten.
Es empfiehlt sich bei Abschluss eines
Kasko-Versicherungsvertrages also darauf zu achten, dass Sie diesen vermeintlichen
"Plus-Service" nicht ungewollt wählen (es handelt sich dabei meistens nur um ein
Kreuzchen).
Sollten Sie so einen Vertrag bereits haben, lassen Sie diesen
Zusatz wieder rausnehmen und verzichten lieber auf die 30-100 Euro Ersparnis pro
Jahr und sind sicher, später bei der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren
lassen zu dürfen.
Fakt ist: für eine verhältnismäßig kleine Ersparnis in der Versicherungsprämie,
berauben Sie sich Ihrer freien Werkstattwahl.
Und eines ist doch klar: bei der heutigen
Vielfalt von Marken und Fabrikaten, ist man doch ohne die richtige Schulung und
das Bereitstellen hochwertiger Spezialwerkzeuge sowie technischer Informationen
des Herstellers kaum in der Lage, eine Reparatur nach der so genannten
Herstellerrichtlinie durchzuführen. Unser Tipp: Machen Sie es beim ersten Mal richtig!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bin sicher, dass Sie
hier doch das ein oder andere für sich mitnehmen konnten. Sollten Sie weitere
Fragen zum Thema haben, rufen Sie uns bitte an.
Wir sind für Sie da
Ihr Service-Team
Unsere Öffnungszeiten für Service, Werkstatt und Ersatzteile
-
Montag bis Freitag 7 bis
18 Uhr -
Samstag 9 bis 13 Uhr
(Ersatzteile) -
Telefon: (030) 605 20 51 -
Email:
service@nissan-berlin.de
Ihre Ansprechpartner
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Ingo Brauer
Kfz-Meister und Kundendienstleiter
In unserem
Unternehmen seit 1987 |
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Stefan
Mauer
Teiledienstleiter
In unserem
Unternehmen seit 1985 |
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Riccardo Nitschke
Kundendienstberater
In unserem
Unternehmen seit 2006 |
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Stefan
Waligora
Kundendienstberater
In unserem
Unternehmen seit 2011 |
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Marcus
Dresdner
Lagerist
Teile und Zubehör
In unserem
Unternehmen seit 2001 |
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Klaus
Abraham
Lagerist
Teile und Zubehör
In unserem
Unternehmen seit 1993 |
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